Förderungswürdig sind nach Ansicht des Landes Niedersachsen nur Familien mit mindestens 2 Kindern. Je mehr Kinder in der Familie sind, desto eher besteht die Chance auf eine Förderung.
Gefördert werden allerdings nur Familienerholungsmaßnahmen der Familienverbände und der Verbände der freien Wohlfahrt in Niedersachsen. Ein Urlaub an der Ostsee oder in den Bergen ist somit ausgeschlossen.
Beachten Sie bitte die Einkommensgrenzen. Der Haushaltsvorstand oder das allein erziehende Elternteil darf im Monat nur ein Einkommen von 710 € nachweisen. Für den zweiten Elternteil gilt sogar nur ein Betrag von 248 €. Diesen Betrag muss man auch je Kind berücksichtigen. Allerdings bleibt bei dieser Betrachtung der Aufwand für die Wohnung nach Abzug des Wohngeldes außen vor.
Der geförderte Urlaub sollte mindestens 7 Tage betragen. Bei 14 Übernachtungen ist dann Schluss.
Haben Sie all diese Hürden genommen, können Sie für jeden Elternteil einen Zuschuss von 5 Euro je Tag erwarten. Für jedes Kind sind es 10 €. Zusätzlich gibt es weitere 10 €, wenn behinderte Familienangehörige mit auf die Reise gehen. In Ausnahmefällen ist sogar die Einbeziehung der Großeltern möglich.
Ein geförderter Urlaub darf nur alle 2 Jahre stattfinden. Wer häufiger Urlaub benötigt, muss diesen aus eigener Tasche bezahlen.
Das Antragsverfahren ist – oh Wunder – formlos und wird direkt bei den Familienverbänden und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege gestellt. Auch hier gilt das so genannte Windhundprinzip: wer zu spät kommt den bestraft das Leben.













