Auch Familien in Mecklenburg-Vorpommern haben es nicht einfach. Wenn sie einen Familienurlaub mit staatlicher Förderung erleben wollen, müssen sie in Mecklenburg, Vorpommern bleiben. Ein Ausflug in die Berge ist ausgeschlossen! Zudem muss der Erholungsurlaub in einer gemeinnützigen Familienferienstätte erlebt werden.
Wer kommt in den Genuss? Eltern, die zusammen ein Monatseinkommen von 900 € nicht überschreiten. Dieser Betrag gilt auch für allein erziehende Elternteile. Lebt in deren Haushalt noch ein Lebenspartner mit, der demzufolge Nichtelternteil ist, wird sein Einkommen mit in den Betrag von 900 € hinein gerechnet. Lebt der allein erziehende Elternteil indes allein, darf er für sich den üppigen Betrag von 600 € an unschädlicher Einnahmen konstatieren.
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen für sich ein Einkommen von 300 € unschädlich deklarieren. Danach gilt für sie ein Betrag von 400 €. Nach Ansicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist man ein Kind, wenn man das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Als besondere Förderungsvoraussetzung gilt in Mecklenburg-Vorpommern, dass ein vollständiger Impfschutz nach dem Kalender der öffentlich empfohlenen Schutzimpfung in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen wird. Darüber hinaus müssen die Elternteile an einer oder mehreren Familienbildungsmaßnahmen teilgenommen haben. Reines Absitzen gilt hier nicht. Nach der Teilnahme muss der Elternteil Bonuspunkte aus dieser Bildungsveranstaltung mitgenommen haben.
Wer sich im Vorhinein nicht fortgebildet hat, kann sich auch verpflichten, während des Familienerholungsurlaubs in der Familienferienstätte an einer Familienbildungsmaßnahme teilzunehmen – und dort die tollen Bonuspunkte zu ergattern.
Kommen wir nun zum Höhepunkt der Fördermaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern: um welche Familienbildungsmaßnahmen geht es? Suchen Sie sich bitte eines der tollen nachfolgenden Themen heraus: Pflege und Betreuung in der Familie, Umgang mit dem Geld, Partnerschaftsthemen, Unterstützung der Beziehungskompetenz, gesunde Ernährung, Unterstützung der Gesundheitskompetenz und -Prävention, Förderung der schulischen Entwicklung von Kindern, Medienkonsum von Kindern, Unterstützung der elterlichen Erziehungskompetenz
Wir dürfen fragen, ob das Land Mecklenburg-Vorpommern in sozial schwachen Familien auch grundsätzlich bildungsschwache Familien erblickt.
Nach Ansicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll der Urlaub ist mindestens 8 Tage dauern. Maximal werden jedoch 14 Tage gefördert.
Interessant ist auch die Förderung: Hier geht es nicht um Tage, sondern um Bonuspunkte (wer hätte das gedacht?) Für jeden Bonuspunkte erhält die Familie 20 € höchstens allerdings 200 €. Darüberhinaus kommt eine üppige Fahrkostenpauschale von 20 € pro Person zum Ansatz.
Wie in anderen Bundesländern auch, darf ein geförderter Urlaub nur alle 2 Jahre stattfinden. Stellen Sie Ihren Antrag spätestens sechs Wochen vor Beginn der Ferienmaßnahme (typisch Beamtendeutsch!) an das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Rostock.
Wir beglückwünschen alle Familien, die die hohen Voraussetzungen für einen bezuschussten Familienurlaub erfüllen können. Sie haben sich damit befähigt, Ihr Leben auch künftig in eigene Hände zu nehmen!
Schade nur, dass wir Sie in unserem schönen Ferienhaus leider nicht begrüßen dürfen.













